Was ist die Stadtteil.Aktiv.Kasse?

  • ein Förderprogramm für bürgerschaftliches Engagement in “sozial benachteiligten“ Quartieren
  • innovatives Modellprojekt der LAG Soziale Brennpunkte von 2006-2008 an 7 Standorten
  • gebietsbezogenes Budget zur Finanzierung von Klein-Projekten
  • Anbindung an eine Einrichtung der Stadtteil- und Nachbarschaftsarbeit
  • Einsatz einer Bewohner*innenjury
  • Klein-Projekte werden von Bewohner*innen geplant und umgesetzt 
  • es gibt weitere Formen von Quartiersfonds, siehe Handreichung der LAG Soziale Brennpunkte

Ziele der Stadtteil.Aktiv.Kasse

  • Förderung von Begegnungsmöglichkeiten 
  • Stärkung der Identifikation mit dem Stadtteil 
  • Förderung von Nachbarschaften und Zusammenleben im Stadtteil
  • Verbesserung der Lebensqualität und Engagements
  • Imageverbesserung nach außen und innen
  • Belebung der Stadtteilkultur
  • Förderung demokratischer Teilhabe
  • Stärkung der Eigeninitiative in Bezug auf die Verbesserung von Wohnumfeld und Nachbarschaften
  • Unterstützung von selbstverantwortlichem Handeln von engagierten Menschen und Gruppen
  • Wertschätzung von Engagement und Aktivitäten im Stadtteil

Aktivierung und Vorteile auf zwei Seiten

Bewohner*innenjury

  • Bewohner*innen können über die Mittel entscheiden
  • sie werden angeregt sich über die Entwicklung und Aktivitäten im Stadtteil zu entschieden und diese zu fördern
  • die Mitglieder üben sich in demokratischen Prozessen und treffen Entscheidungen
  • sie werden zu Multiplikator*innen und Expert*innen in ihrem Stadtteil und beraten andere Engagierte

Kleinst-Projekte

  • Bewohner*innen(-gruppen) mit Ideen können diese unbürokratisch finanzieren 
  • ungedeckte Kosten können Hemmnisse beim Engagement sein
  • eine große Spannbreite von Aktivitäten kann gefördert werden
  • Bewohner*innen können viel ausprobieren

Einrichtung in der Stadtteil- und Nachbarschaftsarbeit

  • zum Aufbau, Etablierung und Begleitung der Stadtteil.Aktiv.Kasse
  • z.B. Stadtteilbüro, Verein, Nachbarschaftsladen, Quartiersmanagement…
  • die Einrichtung soll mit den Lebensumwelten und sozialen Netzwerken im Stadtteil vertraut sein
  • Bereitstellung notwendiger Infrastruktur wie Räume
  • motiviert zur Mitarbeit
  • betreibt Öffentlichkeitsarbeit
  • gewinnt Sponsor*innen, sammelt Spenden

Die Bewohner*innenjury

  • bestimmen über die Vergabe des Budgets
  • bestehend aus Bewohner*innen
  • unbürokratische Vergabe der Gelder
  • Ziel ist eine schnelle Umsetzung der Projektideen
  • Begleitung und Kontrolle durch unterstützende Einrichtung
  • auf Repräsentativität achten
  • (wenig) Verbindlichkeit, Fluktuation möglich
  • besteht zur Zeit aus sechs Mitgliedern
  • wenn möglich auch stadtteilbekannte Persönlichkeiten in die Jury bitten, diese werben gleichzeitig für die Stadtteil.Aktiv.Kasse, jedoch Doppelfunktionen beachten

Das Budget

  • setzt sich aus zwei gleichen Teilen zusammen
  • Eigenanteil: finanziert durch Spenden von Privatpersonen oder Wirtschaftsunternehmen
  • Basis-Budget: finanziert z.B. von Stadt/Gemeinden,  Verbänden, Wohnungsunternehmen
  • Spenden können so durch öffentliche Gelder verdoppelt werden 
  • Höhe kann jeder Stadtteil selbst bestimmen 
  • ausgeschüttet werden kann das Geld an Bweohner*innengruppen, Kinder- und Jugendgruppen in eigenenr Organisation, Nachbarschaften oder Privatpersonen, nicht aber Einrichtungen (Schulen, Kita, Beratungsstellen, Gemeinden…) oder Vereine, Verbindungen häufig
  • Sonderfall: “Selbsthilferichtlinie“

Das Antragsverfahren für Kein-Projekte

  • Beratung durch die unterstützende Einrichtung oder die Jury
  • Antragsformular ausfüllen und abgeben
  • Beratung und Entscheidung bei monatlichen Treffen der Bewohner*innenjury
  • Kontakt zu Antragsstellenden, weitere Informationen (Logos, Termin, Bedingungen…)
  • Kosten sollten erst ausgelegt werden
  • zur Abrechnung dient ein kurzer (ca. ½ Seite) Bericht und 2-3 Fotos plus Belege
  • wird umgehend geprüft und bezahlt
  • Bericht auf Nordstadttreffen

Kriterien für Anträge

  • Satzungszecke des Vereins einhalten
  • Bewohner*in der Nordstadt, keine öffentliche Institution, Verein oder soziale Einrichtungen/Träger
  • Summe ist nicht höher 500 Euro
  • gefördert werden Sachkosten z.B. projektbezogenes Material, Fahrtkosten, Kosten für Aufführungen bei Veranstaltungen, Werbungskosten, Mietkosten, Telefon und Porto
  • nach Abwägung von Aufwand und Nutzen (z.B. wie viele Personen werden erreicht/aktiviert?) können Honorare und Aufwandsentschädigungen im geringen Umfang gezahlt werden
  • das beantragte Projekt hat Projektcharakter
  • Startpunkt liegt in der Zukunft, es gibt einen festen Endpunkt
  • Kontakt zur Antragssteller*in (persönlich und Darstellung der Idee)
  • Finanzierungsübersicht vorhanden
  • Nachweise können erbracht werden
  • kurzer (mündlicher) Bericht (auf Nordstadttreffen)