Was ist die Stadtteil.Aktiv.Kasse?
- ein Förderprogramm für bürgerschaftliches Engagement in “sozial benachteiligten“ Quartieren
- innovatives Modellprojekt der LAG Soziale Brennpunkte von 2006-2008 an 7 Standorten
- gebietsbezogenes Budget zur Finanzierung von Klein-Projekten
- Anbindung an eine Einrichtung der Stadtteil- und Nachbarschaftsarbeit
- Einsatz einer Bewohner*innenjury
- Klein-Projekte werden von Bewohner*innen geplant und umgesetzt
- es gibt weitere Formen von Quartiersfonds, siehe Handreichung der LAG Soziale Brennpunkte
Ziele der Stadtteil.Aktiv.Kasse
- Förderung von Begegnungsmöglichkeiten
- Stärkung der Identifikation mit dem Stadtteil
- Förderung von Nachbarschaften und Zusammenleben im Stadtteil
- Verbesserung der Lebensqualität und Engagements
- Imageverbesserung nach außen und innen
- Belebung der Stadtteilkultur
- Förderung demokratischer Teilhabe
- Stärkung der Eigeninitiative in Bezug auf die Verbesserung von Wohnumfeld und Nachbarschaften
- Unterstützung von selbstverantwortlichem Handeln von engagierten Menschen und Gruppen
- Wertschätzung von Engagement und Aktivitäten im Stadtteil
Aktivierung und Vorteile auf zwei Seiten
Bewohner*innenjury
- Bewohner*innen können über die Mittel entscheiden
- sie werden angeregt sich über die Entwicklung und Aktivitäten im Stadtteil zu entschieden und diese zu fördern
- die Mitglieder üben sich in demokratischen Prozessen und treffen Entscheidungen
- sie werden zu Multiplikator*innen und Expert*innen in ihrem Stadtteil und beraten andere Engagierte
Kleinst-Projekte
- Bewohner*innen(-gruppen) mit Ideen können diese unbürokratisch finanzieren
- ungedeckte Kosten können Hemmnisse beim Engagement sein
- eine große Spannbreite von Aktivitäten kann gefördert werden
- Bewohner*innen können viel ausprobieren
Einrichtung in der Stadtteil- und Nachbarschaftsarbeit
- zum Aufbau, Etablierung und Begleitung der Stadtteil.Aktiv.Kasse
- z.B. Stadtteilbüro, Verein, Nachbarschaftsladen, Quartiersmanagement…
- die Einrichtung soll mit den Lebensumwelten und sozialen Netzwerken im Stadtteil vertraut sein
- Bereitstellung notwendiger Infrastruktur wie Räume
- motiviert zur Mitarbeit
- betreibt Öffentlichkeitsarbeit
- gewinnt Sponsor*innen, sammelt Spenden
Die Bewohner*innenjury
- bestimmen über die Vergabe des Budgets
- bestehend aus Bewohner*innen
- unbürokratische Vergabe der Gelder
- Ziel ist eine schnelle Umsetzung der Projektideen
- Begleitung und Kontrolle durch unterstützende Einrichtung
- auf Repräsentativität achten
- (wenig) Verbindlichkeit, Fluktuation möglich
- besteht zur Zeit aus sechs Mitgliedern
- wenn möglich auch stadtteilbekannte Persönlichkeiten in die Jury bitten, diese werben gleichzeitig für die Stadtteil.Aktiv.Kasse, jedoch Doppelfunktionen beachten
Das Budget
- setzt sich aus zwei gleichen Teilen zusammen
- Eigenanteil: finanziert durch Spenden von Privatpersonen oder Wirtschaftsunternehmen
- Basis-Budget: finanziert z.B. von Stadt/Gemeinden, Verbänden, Wohnungsunternehmen
- Spenden können so durch öffentliche Gelder verdoppelt werden
- Höhe kann jeder Stadtteil selbst bestimmen
- ausgeschüttet werden kann das Geld an Bweohner*innengruppen, Kinder- und Jugendgruppen in eigenenr Organisation, Nachbarschaften oder Privatpersonen, nicht aber Einrichtungen (Schulen, Kita, Beratungsstellen, Gemeinden…) oder Vereine, Verbindungen häufig
- Sonderfall: “Selbsthilferichtlinie“
Das Antragsverfahren für Kein-Projekte
- Beratung durch die unterstützende Einrichtung oder die Jury
- Antragsformular ausfüllen und abgeben
- Beratung und Entscheidung bei monatlichen Treffen der Bewohner*innenjury
- Kontakt zu Antragsstellenden, weitere Informationen (Logos, Termin, Bedingungen…)
- Kosten sollten erst ausgelegt werden
- zur Abrechnung dient ein kurzer (ca. ½ Seite) Bericht und 2-3 Fotos plus Belege
- wird umgehend geprüft und bezahlt
- Bericht auf Nordstadttreffen
Kriterien für Anträge
- Satzungszecke des Vereins einhalten
- Bewohner*in der Nordstadt, keine öffentliche Institution, Verein oder soziale Einrichtungen/Träger
- Summe ist nicht höher 500 Euro
- gefördert werden Sachkosten z.B. projektbezogenes Material, Fahrtkosten, Kosten für Aufführungen bei Veranstaltungen, Werbungskosten, Mietkosten, Telefon und Porto
- nach Abwägung von Aufwand und Nutzen (z.B. wie viele Personen werden erreicht/aktiviert?) können Honorare und Aufwandsentschädigungen im geringen Umfang gezahlt werden
- das beantragte Projekt hat Projektcharakter
- Startpunkt liegt in der Zukunft, es gibt einen festen Endpunkt
- Kontakt zur Antragssteller*in (persönlich und Darstellung der Idee)
- Finanzierungsübersicht vorhanden
- Nachweise können erbracht werden
- kurzer (mündlicher) Bericht (auf Nordstadttreffen)